| Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 22.03.2024) | 
|---|---|
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 22.03.2024, 14:15 | 
S2 zu Satzung des Ortsverband Giesing/Harlaching von BÜNDNIS90/Die GRÜNEN
Satzungstext
          
          Nach Zeile 58 einfügen:
9. Anträge, welche nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden als Dringlichkeitsanträge behandelt. Sie können bis zu Beginn der Versammlung eingereicht werden. Diese werden wiederum nur behandelt, wenn die Versammlung mit einer absoluten Mehrheit die Dringlichkeit des Antrags feststellt. Näheres wird in der Geschäftsordnung des Kreisverbandes München geregelt.
Präambel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen sich als eine Partei, die für Ökologie, soziale 
Gerechtigkeit, Basisdemokratie und Gewaltfreiheit eintritt. Der Ortsverband 
Giesing/Harlaching vertritt die Partei auf kommunaler Ebene. Er gestaltet sich 
als offenes Forum, in welchem politische Themen im Hinblick auf genannte 
Prinzipien diskutiert werden, und tritt mit seinen Positionen an die 
Öffentlichkeit.
§ 1 Name und Sitz
Die Organisation ist Ortsverband des Kreisverbandes (KV) München-Stadt der 
Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Kurzbezeichnung Grüne.
Der Verband führt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband 
Giesing/Harlaching und hat seinen Sitz in München.
§ 2 Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben des OV Giesing/Harlaching sind:
• die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Stadtteilebene,
• die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Kreis-, Landes-, 
Bundeseuropäischer und globaler Ebene,
• die Organisation von Informationsveranstaltungen,
• der Beschluss von Anträgen an übergeordnete Parteigremien,
• die Kooperation mit den Bezirksausschuss-Fraktionen,
• die Vertretung gemeinsamer Positionen nach außen in Veranstaltungen 
verschiedener Art
• die Gewinnung und Betreuung von Mitgliedern,
• die Vorbereitung der Aufstellung der Kandidat*innen zu den Wahlen der 
Bezirksausschüsse
17 und 18,
• die Unterstützung von Kandidat*innen bei Kommunal-, Bezirkstags-, Landtags-, 
Bundestags- und Europawahlen.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des OVs Giesing/Harlaching und damit auch des KVs München-Stadt sind 
alle im
Einzugsbereich von Obergiesing-Fasangarten (Bezirk 17) sowie Untergiesing-
Harlaching (Bezirk 18) wohnenden Mitglieder der Grünen. Mitglieder der Grünen 
mit abweichendem Wohnsitz können mit absoluter Mehrheit der 
Mitgliederversammlung aufgenommen werden, wenn sie eine Mitgliedschaft im OV 
Giesing/Harlaching wünschen.
§ 4 Organe des Ortsverbandes
Die Organe des Ortsverbandes sind:
• Die Mitgliederversammlung (MV)
• Der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die MV ist für alle Fragen das oberste beschlussfassende Organ des OV 
Giesing/Harlaching.
2. Sie wählt jährlich den OV-Vorstand.
3. Die MV findet in regelmäßigen Abständen statt. Termin und Ort legt der 
Vorstand fest. Einmal im Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt, auf 
welcher der Vorstand gewählt wird.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag von mindestens 
zehn Prozent der Mitglieder oder auf Beschluss des Ortsvorstands einzuberufen.
5. Für beide Veranstaltungen wird mit anstehender Tagesordnung mit 
Zweiwochenfrist schriftlich oder per E-Mail eingeladen.
6. Die MV entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, 
soweit in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Rede- und Antragsrecht 
haben Mitglieder und Anwesende, das Stimmrecht ist den Mitgliedern vorbehalten. 
Die MVs des OVs Giesing/Harlaching sind grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch von 
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen 
werden.
7. Die MV kann Anträge verabschieden.
9. Anträge, welche nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden als Dringlichkeitsanträge behandelt. Sie können bis zu Beginn der Versammlung eingereicht werden. Diese werden wiederum nur behandelt, wenn die Versammlung mit einer absoluten Mehrheit die Dringlichkeit des Antrags feststellt. Näheres wird in der Geschäftsordnung des Kreisverbandes München geregelt.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen: zwei Sprecher*innen, 
einem*einer Schatzmeister*in und mindestens zwei Beisitzer*innen. Die 
Mitgliederversammlung kann beschließen, den Vorstand um bis zu drei weitere 
Mitglieder zu erweitern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die 
Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter mindestens eine*r der Sprecher*innen 
sowie ein*e Beisitzer*in zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend ist. Er 
fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Im Vorstand sollten Mitglieder aus den 
Stadtbezirken 17 und 18 möglichst zu gleichen Teilen vertreten sein.
2. Der Vorstand vertritt den OV nach außen. Er führt dessen Geschäfte nach 
Gesetz und Satzung und gemäß den Beschlüssen der MV.
3. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:
• die juristische Vertretung des OVs,
• die Führung der Kasse,
• die Pressearbeit,
• die Mitgliederbetreuung,
• der Informationsaustausch mit anderen Parteigremien,
• der Informationsaustausch mit den Fraktionen der Bezirksausschüsse 17 und 18,
• die Protokollierung und Bereithaltung von Beschlüssen der MV.
4. Vor der Neuwahl eines Vorstands in einer Jahreshauptversammlung legt der 
amtierende Vorstand einen Rechenschaftsbericht vor und beantragt seine 
Entlastung. Der*die Schatzmeister*in legt einen Kassenbericht vor und beantragt 
nach erfolgter Kassenprüfung gesondert seine*ihre Entlastung.
5. Die Wahl des neuen Vorstands ist geheim. Für die Wahlen gelten die 
Richtlinien der Satzung des KVs München-Stadt.
6. Jede MV kann in einer eigens einberufenen außerordentlichen MV durch 
absoluten Mehrheitsbeschluss Mitgliedern des Vorstands das Misstrauen 
aussprechen, wenn sie gleichzeitig Nachfolger*innen wählt (konstruktives 
Misstrauensvotum).
7. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Jedes Mitglied des OV Giesing/Harlaching kann 
sich an den Sitzungen beteiligen; Ort und Zeit der Sitzungen können beim 
Vorstand erfragt werden.
§ 7 Finanzen
1. Die Mitgliedsbeiträge werden vom KV München-Stadt eingezogen und nach 
geltender Satzung des KVs München-Stadt anteilig an den OV Giesing/Harlaching 
abgeführt. Der Anteilsschlüssel und die Höhe der Finanzmittel werden über die 
Finanzordnung geregelt und im jeweiligen Haushaltsjahr von der Stadtversammlung 
beschlossen.
2. Die MV kann einen Haushaltsplan aufstellen, an den der Vorstand gebunden ist. 
Der Vorstand sorgt für größtmögliche finanzielle Transparenz. Ausgaben, die 400 
€ übersteigen, müssen von der MV genehmigt werden.
3. Einnahmen und Ausgaben werden von dem*der Schatzmeister*in des OV 
Giesing/Harlaching verwaltet. Der*die Schatzmeister*in ist zeichnungsberechtigt 
und legt zur Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht vor. Die 
Rechnungsprüfung obliegt den Rechnungsprüfer*innen des KV München-Stadt.
§ 8 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden 
Mitglieder beschlossen werden.
§ 9 Auflösung
1. Die Auflösung des OVs kann nur eine außerordentliche MV mit einer Zwei-
Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder in 
einer Urabstimmung vorzulegen. 2. Ist die Abhaltung einer Urabstimmung über die 
Auflösung des Ortsverbandes beschlossen, so hat der OV vor dieser Urabstimmung 
über die Verwendung des Vermögens des OVs im Falle seiner Auflösung zu 
entscheiden.
§ 10 Nicht geregelte Fragen
Für alle in dieser Satzung nicht geregelten Fragen gelten die 
Satzungsbestimmungen des KVs München-Stadt. Sollten einzelne Bestimmungen 
ungültig sein, so wird die gesamte Satzung hiervon nicht erfasst.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die MV am 15. März 2004 und 
in der Änderungsfassung vom:
• 21. Oktober 2010
• 15. September 2016
• 24. September 2020 (online, per Briefwahl bestätigt am 06.03.2021)
• 30. März 2023
in Kraft.
Nach Zeile 58 einfügen:
9. Anträge, welche nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden als Dringlichkeitsanträge behandelt. Sie können bis zu Beginn der Versammlung eingereicht werden. Diese werden wiederum nur behandelt, wenn die Versammlung mit einer absoluten Mehrheit die Dringlichkeit des Antrags feststellt. Näheres wird in der Geschäftsordnung des Kreisverbandes München geregelt.
Präambel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen sich als eine Partei, die für Ökologie, soziale 
Gerechtigkeit, Basisdemokratie und Gewaltfreiheit eintritt. Der Ortsverband 
Giesing/Harlaching vertritt die Partei auf kommunaler Ebene. Er gestaltet sich 
als offenes Forum, in welchem politische Themen im Hinblick auf genannte 
Prinzipien diskutiert werden, und tritt mit seinen Positionen an die 
Öffentlichkeit.
§ 1 Name und Sitz
Die Organisation ist Ortsverband des Kreisverbandes (KV) München-Stadt der 
Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Kurzbezeichnung Grüne.
Der Verband führt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband 
Giesing/Harlaching und hat seinen Sitz in München.
§ 2 Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben des OV Giesing/Harlaching sind:
• die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Stadtteilebene,
• die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Kreis-, Landes-, 
Bundeseuropäischer und globaler Ebene,
• die Organisation von Informationsveranstaltungen,
• der Beschluss von Anträgen an übergeordnete Parteigremien,
• die Kooperation mit den Bezirksausschuss-Fraktionen,
• die Vertretung gemeinsamer Positionen nach außen in Veranstaltungen 
verschiedener Art
• die Gewinnung und Betreuung von Mitgliedern,
• die Vorbereitung der Aufstellung der Kandidat*innen zu den Wahlen der 
Bezirksausschüsse
17 und 18,
• die Unterstützung von Kandidat*innen bei Kommunal-, Bezirkstags-, Landtags-, 
Bundestags- und Europawahlen.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des OVs Giesing/Harlaching und damit auch des KVs München-Stadt sind 
alle im
Einzugsbereich von Obergiesing-Fasangarten (Bezirk 17) sowie Untergiesing-
Harlaching (Bezirk 18) wohnenden Mitglieder der Grünen. Mitglieder der Grünen 
mit abweichendem Wohnsitz können mit absoluter Mehrheit der 
Mitgliederversammlung aufgenommen werden, wenn sie eine Mitgliedschaft im OV 
Giesing/Harlaching wünschen.
§ 4 Organe des Ortsverbandes
Die Organe des Ortsverbandes sind:
• Die Mitgliederversammlung (MV)
• Der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die MV ist für alle Fragen das oberste beschlussfassende Organ des OV 
Giesing/Harlaching.
2. Sie wählt jährlich den OV-Vorstand.
3. Die MV findet in regelmäßigen Abständen statt. Termin und Ort legt der 
Vorstand fest. Einmal im Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt, auf 
welcher der Vorstand gewählt wird.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag von mindestens 
zehn Prozent der Mitglieder oder auf Beschluss des Ortsvorstands einzuberufen.
5. Für beide Veranstaltungen wird mit anstehender Tagesordnung mit 
Zweiwochenfrist schriftlich oder per E-Mail eingeladen.
6. Die MV entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, 
soweit in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Rede- und Antragsrecht 
haben Mitglieder und Anwesende, das Stimmrecht ist den Mitgliedern vorbehalten. 
Die MVs des OVs Giesing/Harlaching sind grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch von 
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen 
werden.
7. Die MV kann Anträge verabschieden.
9. Anträge, welche nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden als Dringlichkeitsanträge behandelt. Sie können bis zu Beginn der Versammlung eingereicht werden. Diese werden wiederum nur behandelt, wenn die Versammlung mit einer absoluten Mehrheit die Dringlichkeit des Antrags feststellt. Näheres wird in der Geschäftsordnung des Kreisverbandes München geregelt.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen: zwei Sprecher*innen, 
einem*einer Schatzmeister*in und mindestens zwei Beisitzer*innen. Die 
Mitgliederversammlung kann beschließen, den Vorstand um bis zu drei weitere 
Mitglieder zu erweitern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die 
Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter mindestens eine*r der Sprecher*innen 
sowie ein*e Beisitzer*in zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend ist. Er 
fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Im Vorstand sollten Mitglieder aus den 
Stadtbezirken 17 und 18 möglichst zu gleichen Teilen vertreten sein.
2. Der Vorstand vertritt den OV nach außen. Er führt dessen Geschäfte nach 
Gesetz und Satzung und gemäß den Beschlüssen der MV.
3. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:
• die juristische Vertretung des OVs,
• die Führung der Kasse,
• die Pressearbeit,
• die Mitgliederbetreuung,
• der Informationsaustausch mit anderen Parteigremien,
• der Informationsaustausch mit den Fraktionen der Bezirksausschüsse 17 und 18,
• die Protokollierung und Bereithaltung von Beschlüssen der MV.
4. Vor der Neuwahl eines Vorstands in einer Jahreshauptversammlung legt der 
amtierende Vorstand einen Rechenschaftsbericht vor und beantragt seine 
Entlastung. Der*die Schatzmeister*in legt einen Kassenbericht vor und beantragt 
nach erfolgter Kassenprüfung gesondert seine*ihre Entlastung.
5. Die Wahl des neuen Vorstands ist geheim. Für die Wahlen gelten die 
Richtlinien der Satzung des KVs München-Stadt.
6. Jede MV kann in einer eigens einberufenen außerordentlichen MV durch 
absoluten Mehrheitsbeschluss Mitgliedern des Vorstands das Misstrauen 
aussprechen, wenn sie gleichzeitig Nachfolger*innen wählt (konstruktives 
Misstrauensvotum).
7. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Jedes Mitglied des OV Giesing/Harlaching kann 
sich an den Sitzungen beteiligen; Ort und Zeit der Sitzungen können beim 
Vorstand erfragt werden.
§ 7 Finanzen
1. Die Mitgliedsbeiträge werden vom KV München-Stadt eingezogen und nach 
geltender Satzung des KVs München-Stadt anteilig an den OV Giesing/Harlaching 
abgeführt. Der Anteilsschlüssel und die Höhe der Finanzmittel werden über die 
Finanzordnung geregelt und im jeweiligen Haushaltsjahr von der Stadtversammlung 
beschlossen.
2. Die MV kann einen Haushaltsplan aufstellen, an den der Vorstand gebunden ist. 
Der Vorstand sorgt für größtmögliche finanzielle Transparenz. Ausgaben, die 400 
€ übersteigen, müssen von der MV genehmigt werden.
3. Einnahmen und Ausgaben werden von dem*der Schatzmeister*in des OV 
Giesing/Harlaching verwaltet. Der*die Schatzmeister*in ist zeichnungsberechtigt 
und legt zur Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht vor. Die 
Rechnungsprüfung obliegt den Rechnungsprüfer*innen des KV München-Stadt.
§ 8 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden 
Mitglieder beschlossen werden.
§ 9 Auflösung
1. Die Auflösung des OVs kann nur eine außerordentliche MV mit einer Zwei-
Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder in 
einer Urabstimmung vorzulegen. 2. Ist die Abhaltung einer Urabstimmung über die 
Auflösung des Ortsverbandes beschlossen, so hat der OV vor dieser Urabstimmung 
über die Verwendung des Vermögens des OVs im Falle seiner Auflösung zu 
entscheiden.
§ 10 Nicht geregelte Fragen
Für alle in dieser Satzung nicht geregelten Fragen gelten die 
Satzungsbestimmungen des KVs München-Stadt. Sollten einzelne Bestimmungen 
ungültig sein, so wird die gesamte Satzung hiervon nicht erfasst.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die MV am 15. März 2004 und 
in der Änderungsfassung vom:
• 21. Oktober 2010
• 15. September 2016
• 24. September 2020 (online, per Briefwahl bestätigt am 06.03.2021)
• 30. März 2023
in Kraft.
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