Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung des GRÜNEN Ortsverbandes Giesing/Harlaching |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2024, 14:09 |
Satzung des Ortsverband Giesing/Harlaching von BÜNDNIS90/Die GRÜNEN
Satzungstext
Präambel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen sich als eine Partei, die für Ökologie, soziale
Gerechtigkeit, Basisdemokratie und Gewaltfreiheit eintritt. Der Ortsverband
Giesing/Harlaching vertritt die Partei auf kommunaler Ebene. Er gestaltet sich
als offenes Forum, in welchem politische Themen im Hinblick auf genannte
Prinzipien diskutiert werden, und tritt mit seinen Positionen an die
Öffentlichkeit.
§ 1 Name und Sitz
Die Organisation ist Ortsverband des Kreisverbandes (KV) München-Stadt der
Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Kurzbezeichnung Grüne.
Der Verband führt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband
Giesing/Harlaching und hat seinen Sitz in München.
§ 2 Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben des OV Giesing/Harlaching sind:
• die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Stadtteilebene,
• die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Kreis-, Landes-,
Bundeseuropäischer und globaler Ebene,
• die Organisation von Informationsveranstaltungen,
• der Beschluss von Anträgen an übergeordnete Parteigremien,
• die Kooperation mit den Bezirksausschuss-Fraktionen,
• die Vertretung gemeinsamer Positionen nach außen in Veranstaltungen
verschiedener Art
• die Gewinnung und Betreuung von Mitgliedern,
• die Vorbereitung der Aufstellung der Kandidat*innen zu den Wahlen der
Bezirksausschüsse
17 und 18,
• die Unterstützung von Kandidat*innen bei Kommunal-, Bezirkstags-, Landtags-,
Bundestags- und Europawahlen.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des OVs Giesing/Harlaching und damit auch des KVs München-Stadt sind
alle im
Einzugsbereich von Obergiesing-Fasangarten (Bezirk 17) sowie Untergiesing-
Harlaching (Bezirk 18) wohnenden Mitglieder der Grünen. Mitglieder der Grünen
mit abweichendem Wohnsitz können mit absoluter Mehrheit der
Mitgliederversammlung aufgenommen werden, wenn sie eine Mitgliedschaft im OV
Giesing/Harlaching wünschen.
§ 4 Organe des Ortsverbandes
Die Organe des Ortsverbandes sind:
• Die Mitgliederversammlung (MV)
• Der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die MV ist für alle Fragen das oberste beschlussfassende Organ des OV
Giesing/Harlaching.
2. Sie wählt jährlich den OV-Vorstand.
3. Die MV findet in regelmäßigen Abständen statt. Termin und Ort legt der
Vorstand fest. Einmal im Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt, auf
welcher der Vorstand gewählt wird.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag von mindestens
zehn Prozent der Mitglieder oder auf Beschluss des Ortsvorstands einzuberufen.
5. Für beide Veranstaltungen wird mit anstehender Tagesordnung mit
Zweiwochenfrist schriftlich oder per E-Mail eingeladen.
6. Die MV entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
soweit in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Rede- und Antragsrecht
haben Mitglieder und Anwesende, das Stimmrecht ist den Mitgliedern vorbehalten.
Die MVs des OVs Giesing/Harlaching sind grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch von
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen
werden.
7. Die MV kann Anträge verabschieden.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen: zwei Sprecher*innen,
einem*einer Schatzmeister*in und mindestens zwei Beisitzer*innen. Die
Mitgliederversammlung kann beschließen, den Vorstand um bis zu drei weitere
Mitglieder zu erweitern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter mindestens eine*r der Sprecher*innen
sowie ein*e Beisitzer*in zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend ist. Er
fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Im Vorstand sollten Mitglieder aus den
Stadtbezirken 17 und 18 möglichst zu gleichen Teilen vertreten sein.
2. Der Vorstand vertritt den OV nach außen. Er führt dessen Geschäfte nach
Gesetz und Satzung und gemäß den Beschlüssen der MV.
3. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:
• die juristische Vertretung des OVs,
• die Führung der Kasse,
• die Pressearbeit,
• die Mitgliederbetreuung,
• der Informationsaustausch mit anderen Parteigremien,
• der Informationsaustausch mit den Fraktionen der Bezirksausschüsse 17 und 18,
• die Protokollierung und Bereithaltung von Beschlüssen der MV.
4. Vor der Neuwahl eines Vorstands in einer Jahreshauptversammlung legt der
amtierende Vorstand einen Rechenschaftsbericht vor und beantragt seine
Entlastung. Der*die Schatzmeister*in legt einen Kassenbericht vor und beantragt
nach erfolgter Kassenprüfung gesondert seine*ihre Entlastung.
5. Die Wahl des neuen Vorstands ist geheim. Für die Wahlen gelten die
Richtlinien der Satzung des KVs München-Stadt.
6. Jede MV kann in einer eigens einberufenen außerordentlichen MV durch
absoluten Mehrheitsbeschluss Mitgliedern des Vorstands das Misstrauen
aussprechen, wenn sie gleichzeitig Nachfolger*innen wählt (konstruktives
Misstrauensvotum).
7. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Jedes Mitglied des OV Giesing/Harlaching kann
sich an den Sitzungen beteiligen; Ort und Zeit der Sitzungen können beim
Vorstand erfragt werden.
§ 7 Finanzen
1. Die Mitgliedsbeiträge werden vom KV München-Stadt eingezogen und nach
geltender Satzung des KVs München-Stadt anteilig an den OV Giesing/Harlaching
abgeführt. Der Anteilsschlüssel und die Höhe der Finanzmittel werden über die
Finanzordnung geregelt und im jeweiligen Haushaltsjahr von der Stadtversammlung
beschlossen.
2. Die MV kann einen Haushaltsplan aufstellen, an den der Vorstand gebunden ist.
Der Vorstand sorgt für größtmögliche finanzielle Transparenz. Ausgaben, die 400
€ übersteigen, müssen von der MV genehmigt werden.
3. Einnahmen und Ausgaben werden von dem*der Schatzmeister*in des OV
Giesing/Harlaching verwaltet. Der*die Schatzmeister*in ist zeichnungsberechtigt
und legt zur Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht vor. Die
Rechnungsprüfung obliegt den Rechnungsprüfer*innen des KV München-Stadt.
§ 8 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden.
§ 9 Auflösung
1. Die Auflösung des OVs kann nur eine außerordentliche MV mit einer Zwei-
Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder in
einer Urabstimmung vorzulegen. 2. Ist die Abhaltung einer Urabstimmung über die
Auflösung des Ortsverbandes beschlossen, so hat der OV vor dieser Urabstimmung
über die Verwendung des Vermögens des OVs im Falle seiner Auflösung zu
entscheiden.
§ 10 Nicht geregelte Fragen
Für alle in dieser Satzung nicht geregelten Fragen gelten die
Satzungsbestimmungen des KVs München-Stadt. Sollten einzelne Bestimmungen
ungültig sein, so wird die gesamte Satzung hiervon nicht erfasst.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die MV am 15. März 2004 und
in der Änderungsfassung vom:
• 21. Oktober 2010
• 15. September 2016
• 24. September 2020 (online, per Briefwahl bestätigt am 06.03.2021)
• 30. März 2023
in Kraft.
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